
Zitat von
Thomas1734
Feststellung dazu!
Wer - auch unverschuldet - in Not gerät dem sollte auch so geholfen werden, um seine eigenen Aktivitäten
diesbezüglich zu fördern. Notfalls mit dem erforderlichen pers. Leidensdruck.
Wenn aber von dieser angebotenen Hilfe soviel Geld übrig ist, um sich dem freien Genuss von Tabak und
Alkohol - nicht wenige fast täglich - zu gönnen, so hätte ich als Steuerzahler etwas dagegen. Dann ist der
Hilfssatz definitiv viel zu hoch.
Und würde ich jemandem erwischen der die finanzielle wie angebotene Hilfe ausschlägt oder missbraucht,
dem würde ich 100% diese mtl. finanzielle Zuwendung streichen.
Jeder der das vorher weiss, könnte sich darauf einrichten, sein Leben auf das Minimum zu reduzieren, wer
es herausfordernd noch provoziert und seine Gönner verhöhnt muss auch mit der Strafe umgehen können.
Jeder andere wäre gut beraten Hilfe anzunehmen, zu nutzen und Eigeninitiative 8 Stunden tgl. zu zeigen, wo-
für ja andere auch tgl 8 Stunden und mehr arbeiten gehen. So ist das!
Welcher schwer für sein Geld arbeitende Bürger wäre schon bereit ein Teil seines Einkommens Monat für
Monat Trinkern und Schmarotzern zu schenken. Ich kenne noch keinen und darum können Sanktionen
für bewusste Verfehlungen nie hoch genug sein, sollte Erziehung noch Sin machen!
Ich finde die 3-fache Abstufung für den Wdh.-Fall ohnehin schon lächerlich.
Thomas