
Zitat von
tommy3333
Da sieht man mal, was für ein Käseblatt der Tagesspiegel ist. Und wie krank dieses System ist, wenn es wirklich so sein sollte (auch wg. der Durchsuchung der Privatwohnung). Zitat: "Gegen den Kameramann und die Journalistin laufen strafrechtliche Untersuchungen wegen Beihilfe und Anstiftung." "Beihilfe und Anstiftung" zu was denn? "Beihilfe und Anstiftung" allein ist noch keine Straftat, erst "Beihilfe und Anstiftung" zu einer Straftat. Der Tagesspiegel nennt aber keine Straftat, die strafrechtliche Untersuchungen rechtfertigen würden. "Vertrauensbruch", wie es in diesem Artikel weiter heißt, ist keine Straftat. Allenfalls ein Fehlverhalten, in diesen Falle gg. ihren Arbeitgeber. Eine Durchsuchung der Privatwohnung erfordert zudem eine richterliche Genehmigung. Diese kann er aber nur bei begründetem Tatverdacht (einer Straftat) ausstellen. Normalerweise.