Zitat Zitat von brausepaul Beitrag anzeigen
Dann darf und muß geschossen werden, so einfach ist das. "Schießen" heißt natürlich nicht unbedingt Kulleraugenkinder über den Haufen zu knallen. Die Straftat ist zu verhindern und derjenige zu stoppen, damit der festgesetzt werden kann. Das heißt nicht zwangsläufig das der bei draufgehen muß. Unter anderem besteht natürlich die Pflicht erstmal auf die Beine zu schießen.
Nein, wer sich nicht widersetzt sondern anhält wird einfach zurückgewiesen.