Zitat Zitat von Frumpel Beitrag anzeigen
Wenn Granaten-Uschi den sog. Flüchtling bereits im Herbst 2014 aufgenommen hat, wie zu lesen war, und sein Aufenthaltsstatus damals noch unklar war, wie ebenfalls zu lesen war, macht sich die Dame dann nicht der Beihilfe zur Schlepperei schuldig? Eine Straftat mit Aussicht auf bis zu 5 Jahren gesiebter Luft.
Und Beihilfe zur Fahenflucht, denn der syrische Pilotenaspirant entzog sich ja, wie von der Jubelpresse euphorisch verkündet, dem Dienst im syrischen Militär. Dürfte hier wie dort strafbar sein.