Ich stelle mir gerade vor, wie du versuchen würdest eine Begründung für den Artikel 20 (4) zu formulieren.
Den anderen braunen Vollpfosten traue ich das ebenso wenig zu. Ihr wisst wahrscheinlich nicht, dass das Widerstandsrecht 1968 als Teil der Notstandsgesetzgebung ins GG aufgenommen wurde, aber das ist ja noch verzeihlich. Aber was ihr garantiert nicht wisst, ist die Tatsache, dass man eben nicht mal nach Bedarf die Gewehre in die Hand nehmen darf. [..........gekürzt.........] Allerdings würde der mit den rechten Helden hier im Forum, die sich so sehr eine Ablösung des Rechtsstaates wünschen, kurzen Prozess vor laufender Kamera machen. Solange man ungestraft sein Maul aufreißen darf, gegen die da oben, ist alles im grünen Bereich. Glaubt es mir einfach. Oder versucht mal mich zu widerlegen. Ich werde auch versuchen nicht zu lachen.