Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
der wicht bist eindeutig du. du hast nicht einen einzigen beleg dafür anführen können, die begriffe "asyslgegener" oder "asylkritiker" seien in der deutsche presse aufgrund einer verordnung unzulässig. deine braunen gesinnungsgenossen konnten auch keinen beleg dafür finden.

Du lügst ja schon wieder.

Ist dein zwanghaftes Lügen als Behinderung anerkannt?

Ich tippe auf einen Grad der Behinderung von 70 Prozent.

Dafür erhätst du einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte; somit bleibt dir mehr von deinem Lohn als Nebelwerfer.