Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
Jaja, die üblichen kindischen Gewaltphantasien. Kennt man von Dummköpfen. Argumente fehlen, Gewaltphantasien kommen.

Dabei ist es doch ganz einfach. Die Herren von der Baumschule hatten das Hausrecht. Das heißt sie dürfen entscheiden, wer sich dort aufhält. Ihnen gingen die Braunbärchis auf den Zeiger, also an die frische Luft. Käse gegessen.
Das Hausrecht greift hier aber nur bedingt und dieser ,, hochgebildete ,, feine junge Mann, wandelt auf dünnem Eis wegen Diskriminierung ! Das Hausrecht gilt relativ uneingeschränkt für deine Privaträume, Wohnung, Haus etc. Seine Firma allerdings ist halböffentlicher Raum ! Er muss einen Rauswurf, über das Hausrecht, in diesem Fall rechtlich begründen.
Das Abspielen einer NICHT verbotenen Melodie geht den aber schlicht und ergreifend nichts an und rechtfertigt keinen Rauswurf !
Er mischt sich in die Privatangelegenheit eines Anderen widerrechtlich ein. Er könnte maximal für die Zukunft, mit Begründung seiner linken Gesinnung, bitten, auf das Abspielen innerhalb seiner grünen Hallen zu verzichten. Mehr nicht !
Sollte das der Kollege dann nicht machen, dann könnte er mit dem Hausverbot kommen.