Das Hausrecht greift hier aber nur bedingt und dieser ,, hochgebildete ,, feine junge Mann, wandelt auf dünnem Eis wegen Diskriminierung ! Das Hausrecht gilt relativ uneingeschränkt für deine Privaträume, Wohnung, Haus etc. Seine Firma allerdings ist halböffentlicher Raum ! Er muss einen Rauswurf, über das Hausrecht, in diesem Fall rechtlich begründen.
Das Abspielen einer NICHT verbotenen Melodie geht den aber schlicht und ergreifend nichts an und rechtfertigt keinen Rauswurf !
Er mischt sich in die Privatangelegenheit eines Anderen widerrechtlich ein. Er könnte maximal für die Zukunft, mit Begründung seiner linken Gesinnung, bitten, auf das Abspielen innerhalb seiner grünen Hallen zu verzichten. Mehr nicht !
Sollte das der Kollege dann nicht machen, dann könnte er mit dem Hausverbot kommen.




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