Ohne den Strang komplett gelesen zu haben, stellt sich mir eine rechtliche Frage von der ich nicht weiß ob sie schon behandelt wurde.
Wenn Vollpfosten A nun einen Flüchtling in seine Wohnung aufnehmen möchte, kann doch immer noch der Vermieter der Wohnung seine Zusage verweigern, da es sich nicht um einen Lebensgefährten handelt. Das Mietverhältnis wurde mit Person A geschlossen und daher kann man ja nicht einfach Leute bei sich wohnen lassen ( Besuch wohl bis max. 3 Monate).