Das ist ja gräßlich hier, wer liefert eigentlich den Beleg dafür das die Morde der Nazibarbaren durch die Hagener Landkriegsordnung gerechtfertigt hätten werden können ?

Wie immer keiner:

"Noch immer hält sich das Gerücht, dass das Töten von Geiseln nach einer festgelegten Quote im Zweiten Weltkrieg legal gewesen sei. Das ist falsch."

"... hieß es im selben, auch von Deutschland ratifizierten Abkommen: "Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes."

aus:

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vielleicht zitiert mal einer die Passagen die die Ermordung von Zivilisten als Geiseln rechtfertigt.