Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
Nein, nicht alle und vor allem wäre es trotzdem ein Kriegsverbrechen, gefangene Soldaten einer anderen Nation zu ermorden. Fahre einmal nach Kefalonia (eine wunderschöne Insel) und frage die Alten dort nach dieser Nacht. Sie nennen die Italiener "Hühnerdiebe", aber sie waren als Besatzer von Kefalonia nicht verhasst. Italien war in jener Nacht kein Kriegsbeteiligter mehr ... und ob einzelne Italiener zu den griechischen Partisanen überliefen, spielt keine Rolle. Diese Italiener wurden ja auch in jener Nacht nicht ermordet. Ich habe in dieser Angelegenheit keine Phantasie, sondern halte mich strikt an der historischen Situation und an der jetzigen Rechtsprechung.

Servus umananda

Sh. Hervorhebung: Ja sicher! Die Haager Landkriegsordnung ist hier unmissverständlich, Zitat:

" Zweites Kapitel.

Kriegsgefangene.

Artikel 4.

Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder der Abteilungen, die sie gefangen genommen haben.

Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden.

Alles, was ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr Eigentum mit Ausnahme von Waffen, Pferden und Schriftstücken militärischen Inhalts.
"


"Menschlichkeit" - ein Fremdwort für manche Leute. Eines ist sicher: Erschießung gehört nicht dazu!