Du verstehtst nicht mal deine eigenen Zitate!
Dein Zitat:
Die Stadt Oldenburg ist Inhaber und Gesellschafter dieser Beteiligungsgesellschaft und damit auch privatrechtlicher Eigentümer der Räumlichkeit!Auf Grund der Rechtsform her, kann die Stadt zwar als Inhaber und Gesellschafter der Eigengesellschaft Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH nehmen aber nur soweit es den Gegenstand (Firmenzweck) dieser Gesellschaft betrifft.
Damit ist alles gesagt.




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