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@Rheinländer

Die Deutschen in den nördlichen Gebieten von Österreichisch-Schlesien, Nordmähren und Nordostböhmen riefen im Oktober 1918 die deutschösterreichische Provinz Sudetenland aus, ....
Ausrufen kann man fiel, um als Subject des Voelkerrechts agieren zu koennen muss man die tatsaechlche Staatsgewalt ausueben und von anderen souveraenen als solcher anerkannt werden. Das ist nicht der Fall gewesen, damit ist die irrelevant.

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Während die deutschen Kriegsheimkehrer der k.u.k. Armee abrüsteten, gründeten die tschechischen die Armee ihres neuen Staates und beanspruchten die "historischen Grenzen": Die Tschechoslowakei wurde im gesamten Gebiet der Kronländer Böhmen, Mähren und Schlesien etabliert.
Die Grenzgarantien von 1648, 1815 und im Prager Frieden von 1866 bestanden weiter.

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Die tschechoslowakische Souveränität wurde schon im November und Dezember 1918 faktisch durchgesetzt und am 10. September 1919 durch den Vertrag von Saint-Germain bestätigt.
Mehr braucht es nciht, damit es voelkerechtlich gesicht ist: Tatsaechliche Ausuebung der Staatsgewalt und int. Anerkennung derselben. Causa finita.