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Thema: "Reichseinigung"

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  1. #38
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    Standard AW: "Reichseinigung"

    So kam es zu Bismarcks Sozialistengesetz vom Oktober 1878

    Der Klempnergeselle Max Hödel schießt in Berlin auf Kaiser Wilhelm I., ohne ihn zu treffen.
    Der Attentäter ist ein geistig und körperlich kranker Mensch, der einmal einem sozialdemokratischen Verein angehört hat, aber nach kurzer Zeit ausgeschlossen worden war. Nach dem Attentat fordert Otto von Bismarck sofort ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie. Bereits am 17. Mai wird dem Bundesrat ein Gesetzentwurf vorgelegt, dem dieser zustimmt. Dieser erste Gesetzentwurf erhält im Reichstag jedoch keine Mehrheit.

    Am 2. Juni 1878 wird zum zweiten Mal auf den Kaiser geschossen. Karl Eduard Nobiling verwundet „ Unter den Linden“ in Berlin mit einem Schuss Wilhelm I. schwer. Er selbst erliegt einige Zeit später einem Selbstmordversuch. Später wird behauptet, Nobiling habe noch gestanden, sozialistischen Tendenzen zu huldigen und sozialdemokratische Versammlungen besucht zu haben.

    Nach diesem Attentat beginnt in ganz Deutschland, besonders in Preußen, eine umfangreiche Verfolgung sozialdemokratischer und gewerkschaftlicher Aktivitäten.

    Am 21. Oktober 1878 beschließt der Reichstag mit 221 zu 149 Stimmen das “Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie”. Es verbietet alle „sozialdemokratischen, sozialistischen oder kommunistischen” Vereine Versammlungen und Druckschriften, ermöglicht die Ausweisung und Verhaftung von Führern der neuen Partei und erlaubt die Ausrufung des “kleinen Belagerungszustandes” durch die Polizeipräsidenten in den Provinzen.
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    Warten wir doch mal ab, welche Maßnahmen sich unsere *Demokraten* einfallen lassen, wenn der Terror zuschlägt.

    Die Todesstrafe bei drohender Kriesgefahr und das Zusammenschießen von Aufständischen stehen bereits im Entwurf zur EU-Verfassung. Das Abknallen bei bloßem Verdacht, ein Terrorist zu sein sowie die totale Überwachung und Aussspitzelung der Bevölkerung will Schäuble durchsetzen. Ein Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Revisionisten" ist auch schon da, der 130er.

    Wer allen Ernstes meint, das Deutsche Kaiserreich sei der Inbegriff des autoritären Obrigkeitsstaates gewesen, sollte dann wenigstens so viel logische und charakterliche Konsequenz aufbringen und sagen, daß unsere *Demokratie* im Ansatz erhebliche Ähnlichkeiten zur nationalsozialistischen oder kommunistischen Terrorherrschaft zeigt. Gerichtsverfahren wie am Volksgerichtshof sind bei Prozessen, die den § 130 zum Gegenstand haben, inzwischen eher die Ausnahme als die Regel. Gute Nacht, Deutschland.
    Geändert von Brutus (24.07.2007 um 02:00 Uhr)

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