Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
Für ein solches Verbot muss das Gutachten veröffentlicht werden bzw. den Anwälten der AfD im Verbotsverfahren zugänglich gemacht werden. Faeser hat das Ding als Verschlußsache eingestuft, weil man Rückschlüsse auf die Ermittlungsmethoden des VS ziehen könnte.

Denk an den NSU. Jetzt hilft nur noch Aktenshreddern!
Wenns micht schon geschreddert wurde. Oder mindestens geschwärzt.