Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
Nach geltendem Beamtenrecht darf ein Beamter in jeder Partei sein welche nicht verboten ist.
Gut, was zählen in diesem Staat noch Rechte.
Die schnelle Entfernung von »Verfassungsfeinden« aus dem Dienst ist erklärtes Ziel der im April 2024 in Kraft getretenen Reform des Disziplinarrechts. Diese sieht verschiedene Verschärfungen im Zusammenhang mit der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht vor, u.a. auch im Zusammenhang mit einer Parteimitgliedschaft.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/einstufung-der-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-konsequenzen-fuer-beamte-und-behoerden-disziplinarverfahren-244043.html