Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
Durftest ihn aber wohl nur freistehend errichten ohne Verbindung zum Gebäude, mit wäre ja ein amtlicher Bauantrag fällig gewesen, jedenfalls theoretisch.
Ja klar, da ist ja über der Terrassentür ohnehin ein Ableitblech, was das Wasser direkt auf das neue Glasdach leitet. Gilt gem. DIN als "Fliegender Bau", also leicht abbaubar. Eine direkte Verbindung zum Gebäude gibt es nicht, die Dichtungslippen liegen nur an.

Bauantrag wäre tatsächlich nur theoretisch, sieht ja keiner von der Straße aus