Zitat von MABF Der ist nicht weisungsgebunden, aber natürlich vom Arbeitgeber erpressbar. Wer ist der Arbeitgeber? Eben! Befangenheit kann man allerdings nachweisen. Sehr schwer nachzuweisen. Das Regime schützt ihre Helfershelfer und umgekehrt ist es auch so. Ansonsten wäre die GEZ längst Geschichte. Alle Klagen führten nicht zum gewünschten Erfolg.
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