Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich hat sie dem Richter einen geblasen.
Du weißt aber schon, was eine Revision ist? Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt.
Eine derartig intelligenzbefreite und sexistische Antwort hatte ich von Dir und Deinen Gesinnungskomplizen erwartet.

Allerdings hatte ich auch erwartet, dass Ihr sogleich auf den Fall Maja T. zu sprechen kommt. Das ist doch eigentlich bei Euch Programm.
Da aber dieser Fall offenbar hierzuforum auf Euren Festplatten noch fehlt hier mal die Info dazu:

Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn hat zu erheblicher Kontroverse geführt, da sie offenbar durchgeführt wurde, bevor das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden konnte. Hier sind die wichtigsten Informationen zu diesem Fall:

- Maja T., eine deutsche Staatsbürgerin, die sich als non-binär identifiziert, wurde nach Ungarn ausgeliefert. Dort wird ihr vorgeworfen, an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt gewesen zu sein und einer kriminellen Vereinigung anzugehören

- Das Kammergericht Berlin hatte die Auslieferung für zulässig erklärt. Daraufhin setzte das sächsische Landeskriminalamt die Auslieferung umgehend um, indem Maja T. per Hubschrauber an die österreichisch-ungarische Grenze gebracht wurde

- Maja T.s Anwälte reichten beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag ein, um die Auslieferung zu stoppen. Das Gericht entschied tatsächlich, die Auslieferung vorläufig zu untersagen

- Allerdings kam diese Entscheidung zu spät - Maja T. befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in ungarischer Haft

- Das Bundesverfassungsgericht ordnete daraufhin an, dass Maja T. nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Diese Anordnung gilt zunächst für sechs Wochen

- Die schnelle Umsetzung der Auslieferung wird von Kritikern als "Nacht-und-Nebel-Aktion" bezeichnet. Es wird den Behörden vorgeworfen, absichtlich schnell gehandelt zu haben, um einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen

- Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin verteidigt das Vorgehen damit, dass die Auslieferung im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls erfolgte und Ungarn zugesichert habe, Maja T. nach Abschluss des Verfahrens nach Deutschland zurückzubringen

. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Haftbedingungen in Ungarn, insbesondere für eine non-binäre Person wie Maja T.

- Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Gewaltenteilung und zum Rechtsstaat auf, da die Exekutive hier offenbar einer Entscheidung der Judikative zuvorgekommen ist

Die Rückholung von Maja T. nach Deutschland, wie vom Bundesverfassungsgericht angeordnet, scheint derzeit schwierig oder unmöglich zu sein

Der Fall Maja T. hat eine breite Diskussion über die Rechtsstaatlichkeit und die Zusammenarbeit zwischen deutschen und ungarischen Behörden ausgelöst.

Nun wisst Ihr auch, warum in Berlin und überall gegen dieses Justizverbrechen demonstriert wurde und wird.