Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
Nein, das Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt. Das ist etwas ganz anderes und völlig unüblich,
da die Beweislage klar ist. So etwas macht man nur dann, wenn die Beweislage unklar ist.

Für mich grenzt das an Rechtsbeugung, da die Staatsanwaltschaft selbst hier wohl die Einstellung betrieben hat,
wo gibt es denn sowas ? Obwohl sie bei glasklarer Beweislage eine Verurteilung hätten erreichen können.
Das wollten sie wohl um jeden Preis vermeiden.