Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
So , die Gaspreisbremse kommt , sie haben wohl fertig debattiert !

Und aus dem Doppelwumms wurde eher noch weniger als ein Wümms chen !

Die Kommission hat eine Einmalzahlung in Höhe einer Monatsabrechnung vorgeschlagen , die im Dezember auf welchen Wegen auch immer

zur Auszahlung kommen soll , bei uns wären das 187 Euro !

Dazu soll für die Industrie der Gaspreis auf 7 ct/kWh für einen gewissen Zeitraum gesenkt werden , aber nur für 70% des Verbrauches , der Rest darüber

muss teuer bezahlt werden !

Bei Privathaushalten wird der Preis auf 12 ct/kWh für einen gewissen Zeitraum gesenkt , aber nur für 80 % des Verbrauches , der Rest muss

teuer bezahlt werden !

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent wurde ja schon am 1 Oktober eingeführt !

Ehrlich Leute , laut neuem Vertrag mit unserem Energieanbieter hätten wir ab 1 November statt 9,68 ct/kWh 12,91 ct/kWh gezahlt !

Also , eine Senkung auf 80 % unseres Verbrauches um 0,91 ct /kWh , jäh , wir fühlen uns " geschmeichelt " !

Die Bundesregierung muss dem natürlich noch zustimmen !
Die Frage ist ja auch, wie der Verbrauch ermittelt werden soll, also ob man ganz einfach 20 Prozent seines Verbrauches zu Mondpreisen zu zahlen hat, was ja suggeriert wird, oder ob ein Durchschnittsverbrauch ermittelt wird, den man zugrundelegt, was aber zur Folge haben könnte, dass die Bürger anfangen könnten, auf 80 Prozent ihres Energieverbrauches zu gehen, d.h. zu sparen, um damit ihren gesamten Verbrauch zum billigeren Preis zu erhalten. Wäre ja eigentlich bestechend und genau das, was auch die Grünen wollten, die Bürger besch.... kann man aber eher mit deiner Berechnung und so wird sie wohl kommen, wenn ich auch keine Ahnung habe, wie das Geld zu den Bürgern kommen soll. Bei den Eigentümern wie und bei den Mietern über die Eigentümer? Oder muss der Bürger vorher Anträge stellen und wer übernimmt die Antragstellung für die Alten und Dementen, z.B.? Oder wäre eine Antragslösung nicht sogar vorteilhaft, weil damit einige eben keinen Antrag stellen oder stellen können, weil sie beispielsweise die erforderlichen Daten nicht zur Hand haben (z.B. nachgewiesene Wohnungsgröße etc.) und der Staat auf diese Weise wieder Daten abgreifen kann, die er selbstverständlich natürlich nicht namentlich zuordnet, nicht speichert und auch nicht auswertet?