Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
Was du machst, ist hier kein Thema. Die Variante "Hälfte nach Gesamtverbrauch und Hälfte nach Messgeräten" ist immer noch legal. Nur darum geht es. Hast du ein Problem, dich in andere Verfahren reinzudenken und beziehst immer alles auf dich? Wie nennt man diese Einschränkung?
Du quatschst unqualifizierten Müll.

Bei Gas wird nicht der Gesamtverbrauch des Hauses auf alle Mieter zur Hälfte umgelegt.
Ich habe einen Mieter, der ist kaum da, der zahlt nur 10 Euro, ein anderer Mieter hat die Wohnung auf Volllast laufen, der zahlt 100 Euro.

Dann soll der Mieter, der nichts verbraucht, also 55 Euro nochmal drauf zahlen, verstehe.

---