Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
Erstens kannst du gar nicht beurteilen, was eine Beleidigung ist, weil du von Jura keinen Schimmer hast - dabei sind sich nicht mal Juristen darüber einig- zweitens kann eine Beleidingung durch Notwehr sehr wohl gerechtfertigt
(...)
Rechtfertigung einer Beleidigung als Notwehr ist gequirlter Schwachsinn aus der Feder eines juristischen Laien.
Ich korrigiere: Aus der Feder eines rechthaberischen juristischen Laien.