Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Zu viel war es ja nicht - weil war ja nix illegales - man hat halt "nur" vergessen, dass man als MdB seine "Nebeneinkunfte" angeben muss und was soll da schon groß "drohen"

Verstöße gegen die Anzeigepflichten können mit einer Ermahnung durch den Präsidenten, einer als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichenden Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder einem Ordnungsgeld geahndet werden. Das Ordnungsgeld kann je nach Schwere des Einzelfalles und nach dem Grad des Verschuldens bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen. Die Einzelheiten des Verfahrens bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind in den Verhaltensregeln festgelegt.

Da hat der Uli aber einen grossen Fehler gemacht.
Er hätte nicht nur Bayern-Präsident sein müssen, sondern auch noch zusätzlich Bundestagsabgeordneter.
Dann wäre sein schweizer Konto nur ein Verstoss gegen die Anzeigepflicht gewesen.