Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
[Nein, wieder falsch. Nach dem Ersten ist er Referendar, nach dem zweiten Assessor. Es gibt keinen Diplomjurist. Meine Güte Schlummi, du bist Hauptschulabbrecher und Hilfsarbeiter am Fliessband in der Fabrik, hast einen " kleinen langweiligen miesen " Job in der Fabrik- wie du selber gepostet hast- , weisst weder was ne Uni ist noch ein Jurist . Misch dich doch nicht in Dinge ein, von denen du nichts verstehst. Was hab ich damit zu tun, dass du von Luden aufs Maul bekommen hast, weil du ihre Nutten ums Honorar geprellt und von Türstehern nicht eingelassen wurdest, weil du optisch nicht rein passt ?

Münchhausen, du hast gar keine Ausbildung und bist Fabrikarbeiter. Nicht mal Aufschneiden kannste richtig. Du hast von Jura weniger Ahnung als eine Kuh vom Fliegen. Ich diskutiere sicher nicht nicht mit einem Hilfsarbeiter über Ausbildung.
Corni, ich rede ab jetzt nicht mehr mit dir, weil du offensichtlich einen an der Waffel hast, lügst und die einfachsten Dinge leugnest.
Wer das 1. Staatsexamen hat, ist Diplom-Jurist. Ich habe die Urkunde im Schrank.
Damit darf man zwar nicht Anwalt werden, ist aber Diplom-Jurist.
Der akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandener Erster juristischer Prüfung bzw. bestandener Hochschulprüfung auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen.
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Du hältst dich für einen Superexperten, weil du mit deinen Türstehern ständig vor Gericht warst...auch mal originell

Der Amthor hat also Abitur, ist Diplom-Jurist mit Prädikat, hat den Jagdschein (sehr schwierig), hat ein Bundestagsmandat.
Respektable Leistungen bisher. Das 2. Staatsexamen würde er auch noch schaffen. Und du ??????