Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
Nein, muß sie nicht. Warum auch?
Russland hat sich mittels internationaler Verträge (UN, Europäischer Rat) zur Strafverfolgung verpflichtet. Sollte Russland seiner selbst auferlegten, vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen wollen, so wären Zweifel an der Vertragstreue des Landes angebracht. Merke: Vertragsuntreue kann spürbare, merkantile Folgen haben.

Den Beweis für die Nowitschok-Vergiftung Nawalnys wird Deutschland liefern - abgesichert durch weitere, renommierte, internationale Institute.