Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
Das Ganze ändert immer noch nix daran, dass das GG alles tut, was eine Verfassung tun soll, also das zentrale Rechtsdokument eines Staats zu sein. Ob es durch eine Volksabstimmung bestätigt wurde, ist scheißegal.
Also kann der Gesetzgeber oder wer auch immer jederzeit - ohne das Volk zu beteiligen - eine neue Verfassung erlassen?
Normative Kraft des Faktischen!
Seltsames Rechtsverständnis...