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Heiratsverbote

Ein Nichtmuslim darf laut Paragraph 17 des Eheschutzgesetzes und Paragraph 1059 des Zivilgesetzbuchs keine Muslimin heiraten. Rechtlich nicht ausdrücklich verankert aber allgemein verboten ist im Iran auch die Ehe eines Muslims mit einer Nichtmuslimin. Die Ehe zwischen Muslimen und Nichtmuslimen gilt als ungültig. [4]

Strafrecht

In verschiedenen Bereichen wird strafrechtlich deutlich zwischen Muslimen und Nichtmuslimen unterschieden. So hatten die religiösen Minderheiten bis 2005 bei Verletzungs- oder Tötungsdelikten nur die halbe Kompensation zu erwarten, die einem Muslim zugesprochen worden wäre. Die Strafe beispielsweise für sexuelle Vergehen von Nichtmuslimen mit Muslimen ist für Nichtmuslime deutlich größer.

Politik

Die religiösen Minderheiten haben fünf parlamentarische Vertreter, die sich für ihre Belange einsetzen. Davon abgesehen nehmen sie in Politik und Rechtsprechung keinerlei gehobene Positionen ein. Das heißt auch, dass es – durch die Auswahl der Parlamentskandidaten durch den Wächterrat – niemals mehr als fünf Vertreter der Minderheiten geben wird. Zudem sind ihre Kompetenzen begrenzt: Sie haben kein Stimmrecht in Belangen der Rechts-, Innen-, Außenpolitik oder der Religion.

Bildung und Beruf

Im Zugang zu Studium und Beruf sind die religiösen Minderheiten deutlich benachteiligt. Ein Argument hierfür ist beispielsweise die Lebensmittelindustrie: Ungläubige gelten als unrein, die Produkte würden durch ihre Berührung “verschmutzt”. Für anerkannte Minderheiten gibt es eine begrenzte Zahl an Studienplätzen. Für nicht anerkannte Minderheiten – etwa Bahai – sollte der Zugang in den letzten Jahren ermöglicht werden, ihr Studium wurde aber durch Tests und diverse Erschwernisse in der Praxis verhindert.
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Solche Gesetze sollten wir für die Muselminderheit in Deutschland festlegen. D'accord?

PS: Was ist eigentlich mit deinem Integrationskurs? Dein Deutsch wird immer schlechter anstatt besser.