Wo existiert diese Intransparenz denn?
Die GOÄ ist öffentlich einsehbar, Privatpatienten erhalten immer eine Abrechnung, Kassenpatienten haben darauf jederzeit ein Anrecht, genauso wie auf Einsicht und Aushändigung ihrer Krankenakte, die Preisbildung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln kannst du mittels AMPreisV nachvollziehen.




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