1. Keine Zusammenarbeit mit der NPD
Die NPD ist keine demokratische Partei. Ihre Anwesenheit und Arbeit im
Parlament darf nicht zur Normalität werden. Für die NPD ist die Teilhabe an der
parlamentarischen Arbeit nur Mittel zur Abschaffung des Parlamentarismus und
der Demokratie.
2. Verständigung der demokratischen Parteien über ein gemeinsames
Vorgehen gegenüber der NPD
Eine ablehnende Haltung gegenüber der NPD sollte von Beginn an Konsens sein.
Wichtig sind gemeinsame Absprachen über den Umgang mit Rechtsextremen
sowohl bei den Plenarsitzungen als auch in der Ausschussarbeit. So könnten etwa
im Vorfeld von Sitzungen informelle Arbeitstreffen der demokratischen Parteien
organisiert werden.
3. Auseinandersetzung mit den Inhalten und Aktivitäten der NPD
Um auf rechtsextreme Mandatsträger/innen adäquat reagieren zu können, bedarf
es der Kenntnis über Programmatik, Zielsetzung und Aktivitäten ihrer Partei und
ihres Umfelds. Zumindest jeweils ein Mitglied der demokratischen Fraktionen
sollte sich intensiv mit dem Agieren der NPD auseinanderzusetzen und als
Ansprechpartner in entsprechenden Fragen fungieren. Ebenso wichtig ist die
eigene Besinnung auf demokratische Werte sowie die Menschen- und
Bürgerrechte.
4. Der NPD keine Bühne für die Verbreitung ihrer Ideologie bieten
Eine konsequente Auseinandersetzung mit den Inhalten und Aktivitäten der
neonazistischen Partei heißt nicht, eine Auseinandersetzung mit ihren Mitgliedern
zu führen. Die Möglichkeit der Rechtsextremen zur Selbstdarstellung im
Parlament sollte so weit wie möglich begrenzt werden.
5. Keine Einschränkung demokratischer Spielregeln
Kleine Fraktionen, Einzelpersonen und Wählervereinigungen sollten in die Arbeit
der größeren demokratischen Fraktionen eingebunden werden. Änderungen etwa
der Geschäftsordnung – aus der Motivation heraus, die Abgeordneten der NPD in
ihrem Handlungsspielraum einzuschränken – sollten nicht zu Lasten der
demokratischen Mitbestimmung aller vorgenommen werden. Die Demokratie
lässt sich nicht gegenüber dem Rechtsextremismus verteidigen, indem man sie
einschränkt. Jede dieser Einschränkungen ist bereits ein Sieg für die
Rechtsextremen.
6. Offensiver Umgang mit den Medien
In der Öffentlichkeit sollten die demokratischen Parteien ihre Positionen
gegenüber der NPD deutlich vermitteln. Das eigene Handeln im Parlament und
der Ausschussarbeit sollte transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar
gestaltet werden.
7. Niemals einem Antrag der NPD zustimmen, auch wenn er noch so sachlich
und ideologiefrei daherkommt
Jede Ablehnung eines solchen Antrags kann mit dem demokratiefeindlichen
Charakter der rechtsextremen Antragssteller/innen und ihrer
Instrumentalisierung der Parlamentsarbeit begründet werden. Es empfiehlt sich,
eine ausufernde Sachdebatte zum Thema der Anträge und Anfragen zu
vermeiden und gleichzeitig populistische Argumente der Rechtsextremen
zurückzuweisen.
8. Deutlich Stellung gegen die Positionen der NPD beziehen
Um dabei den rechtsextremen Inhalten keinen unnötig langen Raum in der
öffentlichen Debatte zu geben, ist es sinnvoll, für die Zurückweisung solcher
Inhalte jeweils ein kompetentes, inhaltlich und rhetorisch geschultes
Fraktionsmitglied zu bestimmen oder sich interfraktionell auf eine/n
gemeinsamen Antwortgeber/in zu einigen.
9. Eigene Themen setzen bzw. sich die Themen nicht von der NPD nehmen
lassen
Falls es Abgeordneten der NPD gelingt, einen inhaltlich sinnvollen Antrag in die
Sitzung als Erste einzubringen, lassen sich diese Anträge - mit gewissem
zeitlichen Abstand - oft ähnlich formuliert mit wenigen inhaltlichen Modifikationen
durch demokratische Parteien erneut einbringen.
10. Keine Debatten über sachfremde Themen bzw. Themen zulassen, die nicht
in die Zuständigkeit der eigenen Körperschaft gehören
Die NPD nutzt die Parlamente gern als Bühne, um über Grundsätze ihrer
Ideologie zu reden. Hier hilft eine konsequente Sitzungsleitung um solche
Debattenbeiträge von vornherein zu unterbinden. Bei Bedarf können unnötige
und durch rechtsextreme Ideologie geprägte Debatten auch vermieden werden,
indem man auf die Behandlung in den Ausschüssen verweist.
11. Instrumentarien der Geschäftsordnung und Sitzungsleitung konsequent
nutzen
Um gezielte Störungen der parlamentarischen Arbeit zu unterbinden, kommt es
vor allem auf eine überlegte und konsequente Sitzungsleitung an, die etwa auf
die Einhaltung der Redezeit achtet, Beleidigungen und Drohungen mit
Ordnungsrufen ahndet sowie ggf. den Ausschluss von Störer/innen von der
Sitzung veranlasst. Um dem Missbrauch des Parlaments durch Abgeordnete der
NPD zu begegnen, können auch entsprechende Regelungen in der
Geschäftsordnung zum Fragerecht während der Sitzungen hilfreich sein.
Außerdem können Reglungen zur Abgabe persönlicher Erklärungen getroffen
werden (z. B. Begrenzung ihrer Anzahl je Sitzung).
12. Regeln für Besucher/innen der Sitzung formulieren
Mitunter nutzen Rechtsextreme als Besucher/innen gezielt die Möglichkeit, mit
ihrem Verhalten die NPD in ihrem störenden Agieren zu unterstützen bzw.
Vertreter/innen demokratischer Parteien einzuschüchtern. Eine konsequente
Sitzungsleitung sollte dies unterbinden und ggf. vom Hausrecht Gebrauch
machen (Ausschluss von den Sitzungen, Hausverbote). Wenn nötig, kann dabei
auch die Polizei zur Hilfe gerufen werden