Sie sind "Angestellte" des Volkes, die Abgeordneten, Minister und die politischen Beamten. Dass sie angemessen bezahlt werden müssen, steht außer Frage. Keineswegs zu rechtfertigen sind aber Privilegien, die sie sich auf Kosten der Allgemeinheit genehmigen.
Übergangsgeld
Abgeordnete, die den Bundestag verlassen, haben für jedes Mitgliedsjahr Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung von 7.009 Euro. Übergangsgeld wird für maximal 18 Monate gezahlt, also immerhin eine Summe von 126.162 Euro.
Der Abgeordnete erhält also für eineinhalb Jahre weiterhin 100 Prozent seiner Bezüge. Ein „Normalbürger“ erhält dagegen in der Regel 60 Prozent Arbeitslosengeld von seinem Nettoentgelt im Bemessungszeitraum.
Altersversorgung
Im Alter erheblich besser gestellt als die Bürger sind zum Beispiel die Abgeordneten des Bundestages. Sie erhalten
nach achtjähriger Parlamentszugehörigkeit 1.682 Euro pro Monat. Nach 23 Jahren im Parlament erhält der Abgeordnete immerhin
4.836 Euro ohne je einen Cent in die Rentenversicherung gezahlt zu haben. Um eine solche Rente zu erreichen, müsste
ein Durchschnittsverdiener 185 Jahre lang arbeiten und Beiträge an die Rentenversicherung abführen. Hinzu kommt, dass die Abgeordneten im Bundestag ihre Altersversorgung teilweise
bereits mit 55 Jahren bekommen können – also 10 Jahre früher als der „Normalbürger“.
Steuerfreie Kostenpauschalen
Jeder Bundestagsabgeordnete erhält eine
steuerfreie Kostenpauschale von 43.068 Euro im Jahr. Das ist ein Ärgernis ersten Ranges. Jeder Steuerzahler, der Betriebsausgaben steuerlich geltend machen will, muss dies grundsätzlich mit Einzelnachweisen belegen. Gleiches gilt für Werbungskosten, die über die Arbeitnehmerpauschale hinausgehen.
Sich selbst muten die Bundestagsabgeordneten diesen bürokratischen Aufwand nicht zu. Die Pauschale wird auf jeden Fall gezahlt, ganz gleich wie hoch der tatsächliche mandatsbedingte Aufwand ist. Abgeordnete, die weniger Aufwand haben, erhalten so ein steuerfreies Zusatzeinkommen. Diese Privilegierung ist jetzt Gegenstand eines Musterverfahrens, das vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird (FG Münster, Az 10 K 2114/04).
Ein vom Bund der Steuerzahler in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerfreiheit der Kostenpauschalen verfassungswidrig ist und auch die prozessualen Möglichkeiten einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bestehen.(...)