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Thema: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

  1. #1
    coffee & cigarettes Benutzerbild von marc
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    Augenzwinkern Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden: Der private Besitz von Kinderpornos kostet Beamte nicht zwangsläufig den Job.

    Ein Lehrer aus Hamburg und ein Zollinspektor aus dem Saarland, die gegen ihren Rauswurf geklagt hatten, dürfen auf eine weitere Karriere als Beamte hoffen.
    Die Männer waren wegen Kinderporno-Dateien auf ihren Computern zu Geldstrafen von 60 je 50 Euro und 150 Tagessätzen verurteilt worden.
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    Außerdienstliches Verhalten von Beamten ist disziplinarisch nur bei solchen Verstößen gegen beamtenrechtliche Pflichten relevant, die in besonderem Maß geeignet sind, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder für das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Wer sich den Besitz kinderpornographischer Dateien verschafft, trägt mittelbar zum Missbrauch von Kindern bei, weil durch die entsprechende Nachfrage die unmittelbaren Täter zur Herstellung von Kinderpornographie und damit zum Kindesmissbrauch veranlasst werden. Damit wird die disziplinarisch relevante Schwelle in aller Regel überschritten.

    Welche konkrete Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, hängt davon ab, ob das außerdienstliche Verhalten nur das Ansehen des Berufsbeamtentums beeinträchtigt oder einen Bezug zur Amtsausübung aufweist. Im ersten Fall ist die Schwere des Dienstvergehens mangels anderer rechtlicher Maßstäbe nach der gesetzlichen Strafandrohung zu bewerten. Für den Besitz kinderpornographischer Dateien sieht das geltende Strafrecht Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vor. Dem entspricht im Disziplinarrecht ein Bewertungsrahmen, der regelmäßig nur unter besonderen Umständen über eine Gehaltskürzung hinausgeht.

    Hat das außerdienstliche Fehlverhalten - wie z.B. bei einem Lehrer - einen Bezug zu dem ausgeübten Amt, der Rückschlüsse auf ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der Dienstpflichten zulässt, ist neben dem Strafrahmen insbesondere auch die Intensität der amtsbezogenen Vertrauensbeeinträchtigung bedeutsam. Bei einem nach früherem Recht geltenden Strafrahmen von bis zu einem Jahr rechtfertigt der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Dateien auch bei einem Lehrer nur unter besonderen Umständen die Entfernung aus dem Dienst.
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    Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Suppenkasper
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Einige Tiere sind gleicher. Die Schweine eben.

  3. #3
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Krank. Die BRD-Justiz ist ein kranker Saustall.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Suppenkasper
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Nicht nur die Justiz, leider.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Zwingend entlassen werden müssen Beamte nur, wenn sie zu einem Jahr Gefängnis oder mehr verurteilt werden, ob mit oder ohne Bewährung.

    Im Falle des Lehrers ist natürlich wegen des erkennbaren Risikos für Schüler nicht nur auf die Höhe der Strafe abzustellen, aber wenn etwas passiert, dann wird jedenfalls der Richter nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

  6. #6
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Zitat Zitat von marc Beitrag anzeigen
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    Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.
    Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Suppenkasper
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Gut dass ich kein Beamter bin

  8. #8
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Zitat Zitat von Hilarius Beitrag anzeigen
    Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!
    Nun ja,ein Hackenkreuz stellt ja auch die Kinderpornographie verbreitenden
    Staatsdiener in frage,aber das wollen wir doch alle nicht,oder!?
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  9. #9
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Zitat Zitat von Hilarius Beitrag anzeigen
    Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!
    Daran erkennt man die Verfassung, in der sich dieser "Staat" befindet.

    Kinderporno geht auf alle Fälle immer noch irgendwie durch, solange man nichts gegen Juden hat.

  10. #10
    The root of all evil !!! Benutzerbild von Doc Gyneco
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    Ein Land wo man die Waffe zu Hause hat !!!
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    Standard AW: Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)

    Zitat Zitat von marc Beitrag anzeigen
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    Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.
    Ein Lehrer !

    Ein Bildung erteilender Kinderficker !

    Was ist das nur für ein Land ?!?!

    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

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