glaube mir: das ist auch noch unterschiedlich, von bundesland zu bundesland.
auf den seiten der polizei Nordrhein-Westfalen lesen wir:
"Wo müssen Sie Ihre Veranstaltung anmelden?
In Nordrhein-Westfalen sind die Kreispolizeibehörden zuständig.
in Berlin benötigt man für veranstaltungen im freiem sogar gelegentlich gleich mehrere genehmigungen,
vom Ordnungsamt des Bezirksamtes, vom Srassenbauamt für strassensondernutzung. wenn gastronomie betrieben wird, auch noch eine vom Gesundheitsamt.
wird musik geboten, muss auch noch die GEMA liste ausgefüllt werden.
ganz so einfach wie es hier dargestellt wird, ist das alles nicht.
ich bleibe bei meiner weiter vorn geäusserten meinung.
die unverantwortlichkeit des veranstalters steht ausser frage.
die polizei hat aber ebenfals fehler gemacht und zwar gravierende.
der veranstalter bat sie um hilfe und räumte bei der gelegenheit ein, über zu wenige ordner zu verfügen.
das war gut eine stunde vor der katastrophe.
hier hätte man handeln müssen und zwar nicht so wie herr Schaller sich das wünschte.
mann hätte alle notausgänge öffnen und die veranstaltung danach abbrechen müssen.
man könnte dies so vergleichen:
die polizei hält ein auto an und stellt fest, dessen bremsen funtionieren nicht.
anstatt die karre nun sofort stillzulegen, schiebt sie die noch mit an und winkt ihr nach.