Es wird keine Schadenersatzforderungen gegen die verantwortlichen Politiker geben.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Alle Gutachter, aber auch der Vorstand, kommen zu der Schlussfolgerung, dass
die Erfolgsaussichten einer Klage ganz unwahrscheinlich sind, weil die
zuständigen Verwaltungsgerichte anhand der vorliegenden Tatsachen keine
grobe Fahrlässigkeit feststellen würden. Jedenfalls gilt dies für die einfachen
Mitglieder des Verwaltungsrates.
Die Schadenersatzansprüche verjähren am 31.Dezember 2010
[Links nur für registrierte Nutzer]
(Punkt 7)
Ich sag nur BIMBES!
... man muss dem Leser "die Wahrheit wie einen
nassen Lappen ins Gesicht" klatschen ...
Henri Nannen
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)