[Links nur für registrierte Nutzer]Die Union erwägt nach der Aufhebung der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht eine Verfassungsänderung.
"Unter Umständen müssen wir eine Grundgesetzänderung in Erwägung ziehen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe). Wenn der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz der Koalitionsfreiheit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit entgegenstehe, sei auch eine Verfassungsänderung nicht ausgeschlossen. Es dürfe nicht sein, dass durch eine Aufsplittung der Tarifverträge Betriebe lahm gelegt werden könnten.
Unterstützung kommt von der SPD. Vize-Fraktionschef Hubertus Heil warnte in der "Frankfurter Rundschau" davor, durch eine Zersplitterung der Tariflandschaft mehr Arbeitskämpfe und die Spaltung von Belegschaften zu riskieren. Die SPD plädiere daher auch dafür, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Damit kann es in deutschen Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander geben; das Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gilt nicht mehr.
Nun, wer das Arbeitstempo unserer Politiker kennt wird wissen, daß es sich um Jahre handeln kann, bis wirklich eine Verfassungsänderung durchgeführt würde.
Und bis dahin; fröhliches Hauen und Stechen