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Thema: Sichert drohende Genitalverstümmlung den Asylanspruch

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von -=Ask3r=-
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    Zitat Zitat von Krabat
    Anatolischer Flegel.
    Germanischer Gehirntoter :rolleyes:

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Zitat Zitat von -=Ask3r=-
    Germanischer Gehirntoter :rolleyes:
    Bergesek

  3. #23
    Cogito, ergo sum !
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    Die Diskussionsqualität in diesem Thread ist ja mal wieder von einer absolut überragenden Qualität...

    Um mal wieder etwas Sachlichkeit einfließen zu lassen:
    Die Ursprungsfrage ist ja anscheinend die:
    Wenn die Genitalverstümmelung bei einer Frau die Anerkennung als Asylsuchende hat, hat dann die Beschneidung eines Mannes den gleichen Effekt?

    Von der Gleichberechtigung her muss man sagen "Im Prinzip JA!".
    Allerdings gilt es zu berücksichtigen, das die Beschneidung von Jungen eine andere Qualität hat, als die von Mädchen.

    Bei einer Frau bedeutet dieser Eingriff die Verstümmelung des Geschlechtsbereiches mit weitreichenden folgen für die Sexualität der Frau. Er ist schlicht und ergreifend Unsinnig!
    Bei Männern ist dieser Eingriff meist vorbeugend und auch sinnvoll, weil sich bei vielen die Vorhaut nicht richtig zurückzieht. Auch sammeln sich in diesem Bereich des Penis häufig Bakterien, was zu Krankheiten führen kann!
    Auch ist - -=Ask3 =- kann dazu bestimmt etwas sagen - das Sexualleben des Mannes durch diesen Eingriff nicht beeinträchtigt.
    Es gibt sogar Männer, die diesen Eingriff als Erwachsene haben vornehmen lassen, die heute besseren Verkehr haben als Vorher!

    Also kann man die Beschneidung von Mann und Frau nicht gleichsetzen!

    Gruß,

    Wahrheitssucher
    Strom, Wasser und Gesundheit müssen finanzierbar sein !Verstaatlichung oder Staatskontrolle für Energie, Wasser und Gesundheit!
    -
    Demokratische Rechte? Das ist ein Widerspruch in sich! Als ob ich sagen würde, "Nasses Feuer" ...

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Black Hawk
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    Zitat Zitat von Krabat
    Es ist ein körperlicher und medizinisch nicht indizierter Eingriff ohne die Zustimmung des Betroffenen. Die Religionsfreiheit der Eltern wird über das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit gestellt.

    Ich finde das geradezu grundgesetzwidrig.
    Es ist nicht nur rein religiös! Vorhautverengung wird auch so behandelt!
    Geändert von Black Hawk (25.04.2005 um 17:51 Uhr)

  5. #25
    Mitglied
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    33.752

    Augenzwinkern Und das Wixen ist auch schwieriger !

    Zitat Zitat von Krabat
    Es ist ein körperlicher und medizinisch nicht indizierter Eingriff ohne die Zustimmung des Betroffenen. Die Religionsfreiheit der Eltern wird über das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit gestellt.

    Ich finde das geradezu grundgesetzwidrig.
    Das ist doch eine Sauerei - kein Wixen - nur Oalverkehr - äh oder doch nicht ?

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