Anti-israelische Hetze bleibt in Köln straffrei
Von Alan Posener 26. Februar 2010, 13:11 Uhr
An der Kölner „Klagemauer" gibt es eine Karikatur, auf der ein Mann mit Davidsstern einen kleinen, blutenden Menschen verspeist. Der Kölner Theatermann Gerd Buurmann hat dagegen Anklage erhoben – wegen Volksverhetzung. Doch die Staatsanwaltschaft will dagegen nichts unternehmen. Ein Skandal.
Der Mann trägt ein Lätzchen, auf dem der Davidsstern prangt. Mit Messer und Gabel macht er sich daran, einen kleinen, blutenden Menschen zu zerstückeln und zu essen. Neben ihm steht ein Glas voll Blut. Woher stammt diese antisemitische Karikatur? Aus dem „Stürmer“?
Nein, sie wird jeden Tag auf der Kölner Domplatte, in der guten Stube der Domstadt, ausgestellt – im Rahmen einer Installation mit antiisraelischer Propaganda, die sich ausgerechnet „Klagemauer“ nennt. Der Kölner Theatermann Gerd Buurmann hat dagegen Anklage erhoben – wegen Volksverhetzung. Die Kölner Staatsanwaltschaft will aber nichts unternehmen. Ein Skandal. ...
Offenbar ist Antisemitismus jedenfalls dann „durch das Grundgesetz gedeckt“, wenn er von einem ehemaligen Linken propagiert wird und sich gegen Israel richtet.
Nun hat die Staatsanwaltschaft zu erkennen gegeben, dass sie das ähnlich sieht.
In einem Gespräch mit Buurmann hieß es aus dem Büro des Staatsanwalts, der Paragraf 130 StGB schütze nur Inländer vor Volksverhetzung. Für die Staatsanwaltschaft sei die Karikatur zwar „israelfeindlich, aber nicht antisemitisch“...
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