Ich bin (nicht nur aus Spargründen) für folgende Änderungen im Wahlrecht:
a) es werden Vorwahlen eingeführt, in denen zunächst das Wahlinteresse der Bevölkerung abgefragt wird, sprechen sich weniger als absolut 50% der Bevölkerung für Wahlen aus, entfallen diese ganz - bis zum nächsten regulären Termin (d.h. in der Regel 4 Jahre)
b) nach stattgefundenen Wahlen werden die Parlamente nach der Wahlbeteiligung besetzt, d.h. 60% Wahlbeteilungung = 40% leere Stühle
Meinetwegen kann auch die 5% Hürde fallen - die wesentlichen Änderungen stecken jedoch in den Punkten a) und b)
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