Der Wind für Wiener Kampfhunde-Halter wird rauer: Nach dem "Ja" bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein wird die entsprechende Regelung nach dem Beschluss im Landtag am 26. März per 1. Juli in Kraft treten, wie Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Freitag ankündigte. Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte werden die Prüfung allerdings nicht ablegen und dementsprechend keinen Kampfhund mehr auf Wiens Straßen Gassi führen dürfen.
Betroffen von der Regelung sind nach derzeitigem Stand die Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge. "Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus", so Sima. Jene rund 2.500 Tiere seien allerdings für fast 25 Prozent aller Bisse verantwortlich. Neben den genannten werde man über Schäferhund, Dobermann und Deutsche Dogge diskutieren müssen, so Sima. Diese drei Rassen könnten mithin noch bis 1. Juli auf die Liste rutschen. Ausschlaggebend wird die Beißkraft der Hunde sein.
Zum Handkuss kommt bei einem entsprechenden Vergehen nicht nur der offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen will. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird, die ab rund 100 Euro beginnt, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt