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Thema: Der Fall Metzler

  1. #21
    Rosenpflücker
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    Original von Siran
    Original von Torkor
    Das würdest Du spätestens dann verstehen, wenn Du ein Betroffener wärst. Und ob er ein Kindermörder war, stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Möchtest Du, das Folter ein legales Instrument wird, mit dem die Polizei Informationen erlangt?
    Ich möchte jetzt doch noch mal darauf hinweisen, dass die Folter nicht durchgeführt, sondern nur angedroht wurde.

    Außerdem kann ich die Polizisten schon irgendwie verstehen.

    Stellt euch vor, ihr seid verzweifelt auf der Suche nach einem entführten 11jährigen Kind, von dem ihr mal annehmt, dass es noch lebt. Der Entführer weigert sich allerdings den Aufenthaltsort zu nennen und ihr müsst damit rechnen, dass der Junge, falls man ihn nicht bald findet, verhungert, verdurstet oder sonst wie elendig verreckt. Was würdet ihr denn tun?

    in dieser lächerlichen republik wird man doch schon der folter bezichtigt, wenn man als polizist einen verdächtigen mit wattebäuschchen bewirft...
    das wird dann noch von einem linken anwalt entsprechend ausgeschlachtet...ein linker spät-68er psychologe bescheinigt dem täter dann noch verminderte schuldfähigkeit...

    ...mit dem resultat, dass der schuldige dann nach kürzester zeit wieder auf freiem fuss ist und weiterhin sein unheil treiben kann.
    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
    Der Gott, der Eisen wachsen ließ,
    der wollte keine Knechte,
    drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
    dem Mann in seine Rechte,
    drum gab er ihm den kühnen Mut,
    den Zorn der freien Rede,
    dass er bestände bis aufs Blut,
    bis in den Tod die Fehde.


    e.-m. arndt, deutscher national-dichter


  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von aphaean
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    Die erste Frage, die sich mir stellt, ist die Androhung von Folter bereits als eine Art Folter zu betrachten? Folter geschieht nicht nur auf rein physischer Ebene, sondern hat auch eine starke psychologische Komponente.

    Auch wenn wir diese Frage ignorieren... befindet sich die Polizei noch einmal in einer ähnlichen Situation, steht ihr die Möglichkeit des "Drohens" nicht mehr offen... sie ist jetzt unglaubwürdig. Hoffen wir einfach, daß sich durch diese Tatsache kein Wachtmeister genötigt fühlt die eiserne Jungfrau oder die Streckbank auszupacken. Denn damit würde a) das Schweigerecht des Angeklagten und b) die Beweispflicht des Klägers flöten gehen.

    Bald heißt es nicht nur mehr "Big Brother is watching you" und "der gläserne Mensch" - sondern "Big Brother is breaking my Fingerknochen einzeln and slamming my head against the Wand bis I talk" und "der gebrochene Mensch".

  3. #23
    Rosenpflücker
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    Original von aphaean
    .... sondern "Big Brother is breaking my Fingerknochen einzeln and slamming my head against the Wand bis I talk"...
    LOL


    wäre ich der "big brother", hätt' ich kein problem damit.

    -
    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
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  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von aphaean
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    Tja... dann fürchte dich vor unserem ganz grossen Bruder: den USA, die sich dem Ideal verschrieben haben Frieden, Gleichheit, Demokratie und Freiheit auf dieser Erde zu schaffen....

    ciao
    anna

  5. #25
    Rosenpflücker
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    Original von aphaean
    Tja... dann fürchte dich vor unserem ganz grossen Bruder: den USA, die sich dem Ideal verschrieben haben Frieden, Gleichheit, Demokratie und Freiheit auf dieser Erde zu schaffen....

    ciao
    anna
    man kann die amis kritisieren wie man will ... (bieten einem ja genug möglichkeiten dazu )

    aber sie haben ein ausgesprochen pragmatisches "der zweck heiligt die mittel"-denken...
    das sollte man sich durchaus in vielerlei hinsicht zum vorbild nehmen.

    im gegensatz dazu mag ich die opportunen klugschwätzer ganz besonders, die amerika kritisieren, aber ohne mit der wimper zu zucken den "american-way-of-live" leben und gleich ins nächste mcdoof laufen ...
    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
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  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von aphaean
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    nicht "der zweck heiligt die mittel" - sondern: "wir verwenden jedes mittel um uns scheinheilig unseren zwecken zu nähern"....

    adios amigos

    anna

  7. #27
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    Der Fall Metzler ist sehr schwierig.
    In menschlicher, rechtsphilosophischer und juritischer Sicht.

    Folter ist eine schlimme Sache. Ich persönlich - man mag mich mangelnden Demokratie- und Menschenrechtsverständnisses bezichtigen - bin nicht sonderlich dogmatisch veranlagt. Ich glaube also daran - und ich halte dies für Optimismus ! - daß Recht und Gerechtigkeit möglichst deckungsgleich sein sollten und daß dazu Konsequenz kein Wert an sich ist. Ich bin also der Ansicht, daß es verantwortungsvoller Richter bedarf und diese sich auch finden ließen, die nicht nur rechtsgemäß, sondern auch gerecht urteilten. (Daß mag nach Willkür klingen, aber Konsenquenz ist wie erwähnt m.E. kein Wert an sich; letztlich besteht das juristische Grundübel m.E. darin, daß Konsequenz in einem menschlichen Bereich - und Menschen sind widerspruchsvoll(!) - als Wert an sich postuliert wird.)

    Um es vorwegzunehmen, ich halte das Urteil für angemessen. Unter anderem deshalb, weil es in der Aussage, die unter Folter bzw. Folterandrohung (rechtlich in der Tat dasselbe) n i c h t um eine Schuldeingenständnis, sondern um ein Verraten des Aufenhaltsortes der Geisel ging (Daß Jakob von Metzler zu diesem Zeitpunkt schon tot war, konnte niemand wissen).

    Eine der Grundlügen - traurigerweise - ist, Artikel I,1 des GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" (jeder Urologe wird gern das Gegenteil bestätigen - "Die Würde des Menschen ist tastbar!"). Da es keine Drittbindung des GG gibt (d.h. das GG bindet lediglich die öffenlliche Hand (bis auf wenige Monopolausnahmen)) gibt, ist die Würde des Opfers - zumal bei entsprechender krimineller Energie - durchaus antastbar. (Erhellend für mich war u.a. eine Nachtschicht während meines Zivildienstes, in der in mich mit einer vergewaltigten Frau unterhielt, die gerade von der Gynäkologie nach der "Spurensicherung" nach Hause geschickt worden war, jedoch Angst hatte, dorthin zu gehen, da sie fürchtete, ihr Mann würde sich vielleicht wegen der Vergewaltigung vor ihr ekeln. Allein diese Frau nach Hause zu schicken anstatt der Obhut eine Psychologen anzuvertrauen, während der Täter - falls er überhaupt geschnappt wird - selbigen für ein Gutachten bezüglich Schuldunfähigkeit sicherlich auf Staatskosten wird in Anspruch nehmen dürfen - ist m.E. schweres Unrecht und eine ebenso schwere Folter wie die, die dem Angeklagten Gäfgen im Fall Metzler angedroht wurde.)

    Leider war sein (d.h. das des Täters) Geständnis - bzw. die Wiederholung desselben vor Gericht - vermutlich eher dumm. Prozeßtechnisch gesehen. Menschlich ist Einsicht der erste Schritt zur Besserung.

    Grüße
    John

  8. #28
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    Hallo,

    bin zwar recht spät hier im Thread dazugekommen aber ich möchte auch mal meine Meinung schreiben.

    Ich denke das Urteil vom OLG Frankfurt hat nicht viel gebracht, der Rechtsanwalt von Metzler hat ja gedroht vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, das wird er auch machen (wenn er es nicht schon gemacht hat ). Das wird wahrscheinlich seine drei Jahre dauern bis dort ein urteil gefallen WIRD, solange muss Metzler halt ins Gefängniss, das ist ja auch okay. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird (denke ich) dem Rechtsanwalt recht geben und das OLG Frankfurt muss ich damit nochmals beschäftigen.

    Ich denke die "Folter" hätte man berücksichtigen MÜSSEN, aber dass das OLG Frankfurt so entschied war ja abzusehen (wenn man ein Familienmitglied einer bekannten Hessischen Familie umbringt).

    So das war meine Meinung... bzw. das was ich denke.

  9. #29
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    @Frederics

    Eigentlich denke ich das nicht. Natürlich sollte die Androhung der Folter in Bezug auf diesen Fall bei der Polizeidienststelle untersucht werden und überprüft werden, ob die Leute da zu bestrafen sind. An der Tat des Angeklagten selbst ändert diese Folterdrohung aber nichts. Denn hat er durch die Folter vielleicht die Tat weniger kaltblütig geplant? Hat er den Tod des Jungen dadurch nicht von vorne herein einkalkuliert? Nein, auch mit Folterandrohung, der Angeklagte hat seine Strafe voll und ganz verdient.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  10. #30
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    Original von Siran
    @Frederics

    Eigentlich denke ich das nicht. Natürlich sollte die Androhung der Folter in Bezug auf diesen Fall bei der Polizeidienststelle untersucht werden und überprüft werden, ob die Leute da zu bestrafen sind. An der Tat des Angeklagten selbst ändert diese Folterdrohung aber nichts. Denn hat er durch die Folter vielleicht die Tat weniger kaltblütig geplant? Hat er den Tod des Jungen dadurch nicht von vorne herein einkalkuliert? Nein, auch mit Folterandrohung, der Angeklagte hat seine Strafe voll und ganz verdient.
    ja natürlich, du hast in eigentlichen allen Punkten recht. Die Schuld hat er trotzdem, aber laut gesetzt ist das eine falsche Tat gewesen von der Polizei in Frankfurt/Main. Und der Rechtsanwalt "nutzt" das natürlich gnadenlos aus.

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