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Thema: Der Fall Metzler

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Torkor
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    Haltet Ihr das Urteil für angemessen, oder hätte man die Folter berücksichtigen müssen?
    War es klug vom Angeklagten zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abzulegen?
    Wie wäre das Urteil ohne dieses ausgefallen (z.B. bez. Mordnachweis)?

  2. #2
    partei- und fraktionslos Benutzerbild von O.v.Bismarck
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    Habe zwar nichts darüber gelesen, aber irgendwie habe noch was im Hinterkopf:

    Hat er den Jungen auch noch vergewaltigt?! X(

    O.v.B.
    Ich bin dankbar für schärfste Kritik, wenn sie nur sachlich bleibt.

    Otto von Bismarck (1815-98), preuß.-dt. Staatsmann, Gründer d. Dt. Reiches u. 1871-90 dessen erster Kanzler

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Torkor
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    Original von O.v.Bismarck
    Habe zwar nichts darüber gelesen, aber irgendwie habe noch was im Hinterkopf:

    Hat er den Jungen auch noch vergewaltigt?! X(

    O.v.B.
    Nein! Er hat ihn entführt und ermordet. Er wurde allerdings von Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei mit Folter bedroht, so daß seine Geständnisse, welche er bis Prozeßbeginn abgelegt hatte, für ungültig erklärt wurden. Ferner wurde auch dadurch die Leiche des Jungen gefunden. Die Frage ist nun, hätte er geschwiegen, hätte man auch des Mordes überführen können?

  4. #4
    partei- und fraktionslos Benutzerbild von O.v.Bismarck
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    Anscheinend nicht.

    Dennoch: Wer sich an Kindern vergreift, muss die härteste Strafe erfahren. Ohne Bewährung! Er sollte auch viele Rechte als deutscher Staatsbürger verlieren.

    O.v.B.
    Ich bin dankbar für schärfste Kritik, wenn sie nur sachlich bleibt.

    Otto von Bismarck (1815-98), preuß.-dt. Staatsmann, Gründer d. Dt. Reiches u. 1871-90 dessen erster Kanzler

  5. #5
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Original von Torkor
    Haltet Ihr das Urteil für angemessen, oder hätte man die Folter berücksichtigen müssen?
    Was soll die Folter mit dem angemessenen Urteil zu tun? Er hat den Jungen entführt und von Anfang an geplant, ihn umzubringen.
    Wenn überhaupt sollte die Androhung von Folter getrennt untersucht werden, aber an der Schwere der Schuld ändert diese meines erachtens gar nicht.

    War es klug vom Angeklagten zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abzulegen?
    Die Schuld des Angeklagten stand fest. Man hatte die Leiche gefunden. Mit einem Geständnis und gezeigter Reue konnte er auf ein milderes Urteil hoffen. Ein Leugnen hätte an dem endgültigem Urteil wenig geändert.

    Wie wäre das Urteil ohne dieses ausgefallen (z.B. bez. Mordnachweis)?
    Naja, wenn bekannt ist, dass er den Jungen entführt hat und man die Leiche des Jungen gefunden hat, bei der man feststellen kann, dass sie ermordert worden ist, da scheint mir der Mordnachweis nicht mehr wirklich schwierig zu sein.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Torkor
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    Original von O.v.Bismarck
    Anscheinend nicht.
    Ich denke auch, daß es aus seiner Sicht das Geständnis nicht besonders klug war. Er ist zudem noch Jurist.

    Ich frage mich, ob dieses Urteil nicht auch ein Teillegetimierung der Praxis von Dascher (des besagten Beamten, welcher mit Folter gedroht hat) ist.

  7. #7
    Oberforstrat und Realist Benutzerbild von Falkenau
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    Warum regen sich eigentlich alle so sehr wegen der Folter auf? Auch Amnesty International hat sich mal wieder mit einem Verbrecher solidarsisiert und Krokodilstränen geweint, weil man doch den armen Kindermörder so unsanft anrühren wollte. :rolleyes:

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Torkor
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    Original von Falkenau
    Warum regen sich eigentlich alle so sehr wegen der Folter auf? Auch Amnesty International hat sich mal wieder mit einem Verbrecher solidarsisiert und Krokodilstränen geweint, weil man doch den armen Kindermörder so unsanft anrühren wollte. :rolleyes:
    Das würdest Du spätestens dann verstehen, wenn Du ein Betroffener wärst. Und ob er ein Kindermörder war, stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Möchtest Du, das Folter ein legales Instrument wird, mit dem die Polizei Informationen erlangt?

  9. #9
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Original von Torkor
    Das würdest Du spätestens dann verstehen, wenn Du ein Betroffener wärst. Und ob er ein Kindermörder war, stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Möchtest Du, das Folter ein legales Instrument wird, mit dem die Polizei Informationen erlangt?
    Ich möchte jetzt doch noch mal darauf hinweisen, dass die Folter nicht durchgeführt, sondern nur angedroht wurde.

    Außerdem kann ich die Polizisten schon irgendwie verstehen.

    Stellt euch vor, ihr seid verzweifelt auf der Suche nach einem entführten 11jährigen Kind, von dem ihr mal annehmt, dass es noch lebt. Der Entführer weigert sich allerdings den Aufenthaltsort zu nennen und ihr müsst damit rechnen, dass der Junge, falls man ihn nicht bald findet, verhungert, verdurstet oder sonst wie elendig verreckt. Was würdet ihr denn tun?
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  10. #10
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    Die Strafe find ich in Ordnung!

    Die Folter wurde ja nur angedroht, nicht durchgeführt. Aber hätte er nichts gesagt, als die Folter nur angedroht wurde, hätte er vielleicht auch nichts gesagt, wenn er gefoltert worden wäre.

    Ich wüsste nicht, wie ich reagiert hätte, wenn die Folter durchgezogen worden wäre. Dann müsste man sich auch evtl. als "Nichtschuldiger" in Zukunft vor Folter fürchten.

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