Du hast vollkommen recht. Eine friedliche Sitzblockade ist in einer Demokratie ein legitimes Mittel und in Deutschland auch durch das Grundgesetz gedeckt. Es ist möglich, eine solche Blockade aufzulösen, aber es ist nicht strafbar, es sei denn, man hat dabei randaliert oder etwas zerstört.
Was für ein dummer Vergleich! Das sollten Sie tunlichst zurücknehmen. In Dresden gab es keinen Lynchmopp, sondern besonnene Bürger!
Zwischen dem Gericht, welches Formalien prüft, und der Bevölkerung, die ihre Meinung friedlich formuliert, gibt es keine Beziehungen. Ein positiver Beschluss des Gerichtes ist die notwendige Voraussetzung, Rückhalt in der Bevölkerung die hinreichende. :rolleyes:
Deine Aussage entspricht nicht der Wahrheit. Sitzblockaden sind keineswegs rechtswidrig. Sie sind durch das Grundgesetz gedeckt. Es ist möglich, eine Sitzblockade aufzulösen, aber es ist keine strafbare Handlung. Oder kennst Du ein Beispiel, dass jemand nur dafür bestraft wurde, weil er an einer Sitzblockade teilnahm?
Erstens heisst das Artikel und nicht §§ und zweitens werden von der Ewigkeitsgarantie ([Links nur für registrierte Nutzer]) nur Artikel 1 und Artikel 20 erfasst, nicht Artikel 1 bis 20 - typisches Mißverständnis auf Seiten von Leuten, die in der Schule immer in der letzten Reihe gesessen und nicht richtig aufgepasst haben.
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