Du kannst dich nicht mehr herausreden. Jeder Trottel hat deine Schwächen erkannt :rolleyes:Das sagt der Richtige.
Ich habe deine Beiträge regelrecht auseinandergenommen und ich kann mich nicht erinnern, dass es vor den Nürnberger Prozessen Gesetze für folgende Punkte gab:Wenn du meine Beiträge mit der gebührenden Sorgfalt gelesen hättest, dann wüßtest du, daß entsprechende Regelungen durchaus vorhanden gewesen waren. Ich habe sie dort in meinen Beiträgen eingehend erörtert. Womit sich deine weiteren Ausführungen erübrigen.
1. Verschwörung gegen den Frieden
2. Verbrechen gegen den Frieden
3. Kriegsverbrechen
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Glaub mir, ich könnte eine ganze Reihe Leute hier her zitieren, die den gleichen Eindruck von dir haben.Es freut mich, daß du mir bestätigst, daß ich euch beide völlig richtig eingeschätzt habe.
Ich vertrete in diesem Thread keine revisionistische Meinung, es sei denn, dass führende Luftkriegshistoriker wie Boog oder Friedrich in deinen Augen als Revisionisten zu bezeichnen sind. Wenn jemand die Ermordung von 600.000 Zivilisten mit irgendwelchen scheinheiligen Argumenten rechtfertigt und das in einer derartigen Offensichtlichkeit, dann muss man entsprechend einschreiten.Ich verzichte darauf, deine Postings zu charakterisieren. Wen du rechtfertigen willst, bemerkt der Leser auch ohne meine Nachhilfe.
Sage ich doch: Deine Verharmlosungen habe ich hinreichend erörtert.Ich gehe darauf nicht mehr ein, da ich dieses Thema bereits hinlänglich erörtert habe.
Doch, mittlerweile hat sich das ja geklärt: Gegen folgende HLKO-Artikel hat der englische Bombenkrieg verstoßen:Um jemanden eines Verbrechens zu überführen, mußt du ihm einen Rechtsverstoß nachweisen. Das hast du aber noch nicht.
Artikel 22 Kampfmittelbeschränkung
Artikel 23 Verbotene Kampfmittel
Artikel 24 Kriegslisten
Artikel 25 unverteidigte Städte
Artikel 26 Benachrichtigung bei Beschießung
Artikel 27 Ausnahmen von der Beschießung
Hast du meinen letzten Beitrag übersehen? Mal abgesehen davon konnte ein Kind aus den Beiträgen dieser Historiker über den Luftkrieg herauslesen, was eine unverteidigte und was eine verteidigte Stadt ist!Du hast diverse Historiker für Warschau, Rotterdam etc. angeführt, nicht aber für Dresden.
Nein, es geht darum, zu beurteilen, ob diese Angriffe ein Kriegsverbrechen waren. Ja, sie waren es, da sie erstens gegen die Vorkriegsregeln der HLKO und zweitens gegen die Nachkriegsregeln des Nürnberger Gerichts verstoßen haben.Zudem geht es hier letzlich nicht um eine historische, sondern um eine juristische Frage.
Wieso sollte die HLKO nicht greifen? Weil sie nichts zum Bombenkrieg sagt? Völlig absurd: Das Angreifen von unverteidigten Städten und von Zivilisten war nach HLKO verboten, also haben die Engländer mit ihren Angriffen dagegen verstoßen.Und daß die Paragraphen der HLKO hier nicht greifen, habe ich bereits mehrfach nachgewiesen.
Du bist es doch, der die Bedeutung meiner Beispiele verdreht! Du bist es doch, der den Tod von 600.000 Zivilisten rechtfertigt und sie als Kollateralschäden darstellt. Jeder hat das mittlerweile erkannt!Verbrechen ist keine Frage von Quantität. Für die Beurteilung von Dresden sind My Lai oder Malmedy völlig irrelevant. Aber das kennen wir nachgerade bei dir: Erst waren es Warschau und Rotterdam, jetzt ist es Malmedy. Du solltest mal beim Thema bleiben.
Herr Scheil hat noch mehr dazu geschrieben:Wie Herr Scheil völlig mit Recht sagt, bezieht sich das auf Landstreitkräfte.
"Eine verteidigte Stadt ist eine Festung, in der im Prinzip alles angegriffen werden darf, es sei denn, es ist gekennzeichnet (Rotes Kreuz u.a.). Dresden war in diesem Sinn natürlich keine verteidigte Stadt."
Wie bereits geschrieben: Hier hast du nun die Meinung eines Historikers über das Thema und damit wäre für mich das Thema erledigt. Die Angriffe der Engländer haben definitiv gegen den 25. Artikel der HLKO verstoßen, indem sie unverteidigte Städte, also keine Festungen wie Warschau 1939, angegriffen und geziehlt die dort lebende Bevölkerung ermordet haben.
Natürlich hat die HLKO den Luftkrieg nicht verboten, da es zur Zeit der HLKO noch keine Kampfflugzeuge gab. Dennoch gab es natürlich im Krieg Regeln: Unverteidigte Städte, an deren Definition es nun keinerlei Zweifel mehr gibt dürfen nicht angegriffen werden, ebenso wenig die darin lebenden Nichtkombatanten. Ich erwarte, dass du das endlich zur Kenntnis nimmst und das diese Fakten nicht mehr geleugnet werden. Ansonsten lohnt sich eine weitere Diskussion nicht!Ich habe in diesem Strang mehrfach darauf aufmerksam gemacht, daß die HKLO für den Luftkrieg überhaut nicht gedacht war. Für diesen existierte überhaupt keine Regelung.
Die HLKO sagte ausdrücklich, dass unverteidigte Städte und Zivilisten nicht angegriffen werden dürfen. Egal durch welche Waffe, durch welchen Kampfstoff, mit welchen Mitteln auch immer. Also war die Sache kein rechtfreier Raum, in dem "jeder machen konnte, was er wollte"!Ein Jurist würde gerade hier einsetzen und argumentieren, daß der Luftkrieg somit ein weitgehend rechtsfreier Raum war, in dem somit jeder machen konnte, was er wollte.
Ja, für Leute mit deinem antideutschen "Verstand" ist diese Sache niemals geklärt. Aber was bedeutet das schon? Richtig, gar nichts :rolleyes:Für Leute mit "etwas" Verstand vielleicht. Deine Bescheidenheit, dich zu diesen zu zählen, ist löblich.
Die Experten haben deutlich gemacht, was eine verteidigte Stadt ist und was nicht. Es ist völlig egal ob Luftkrieg oder Landkrieg oder beide kombiniert. Nur, wenn eine Stadt eine Festung wie die mehrfach genannten Beispielen ist, darf man sie angreifen. Und Dresden waren eben keine Festung, ebenso wenig wie Berlin, Hamburg etc. Deine verlogene Erklärung einer "verteidigten Stadt" ist endgültig widerlegt.Deine Beispiele habe ich zur Genüge charakterisiert. Und noch einmal: Luftkrieg ist kein Landkrieg.
Es ist gleichzeitig auch immer wieder traurig, wie hier Verbrechen gegen Deutsche systematisch verharmlost, bestritten und geleugnet werden. Erfreulich dagegen ist, dass sich viele dagegen zur Wehr setzen!Ärgere dich nicht. Es ist doch immer wieder erfreulich, daß du wenigstens versuchst, dazuzulernen.