Es gibt mehrere alliierte Nachkriegstudien, die das Fehlen eine deutschen Marineluftwaffe untersuchten. Selbstveständlich war damit eine landgestütze Marieluftwaffe gemeint, ein Marineluftwaffe die eben dem Oberkommando der Marine unterstand.
Göring war der Auffassung, die er bedauerlicherweise auch durchsetzte, dass alles, was fliegt, ihm gehören würde.Der Einsatz von Luftstreitkräften über See war generell stark beeinträchtigt
durch die Auseinandersetzungen zwischen dem Ob.d.L. (Göring) und dem Ob.d.M. (Raeder) um ihre Verfügungsgewalt. Zuerst ging es um das Recht auf Zuweisung von Kampfaufträgen an Marineflieger-Einheiten. Diese hatten sich nämlich nach Auffassung des Ob.d.L. auf Aufklärungs-, Geleit-, und Seenotrettungs-Aufgaben zu beschränken. Mit Umrüstung der Küstenfliegergruppen 606, 806 und 106 auf Radflugzeuge eskalierte der Streit ab Mitte 1940. Die umgerüsteten Gruppen verblieben dauerhaft unter dem Kommando des Ob.d.L. und wurden 1942 zur Auffüllung von Kampfgeschwadern bzw. zur Bildung neuer herangezogen. Ende 1940 weiteten sich die Auseinandersetzungen aus mit dem Streit um die Verfügungsgewalt über Lufttorpedos, nachdem ihr Einsatz durch den Ob.d.L. untersagt worden war. Im Januar 1941 erreichte der Ob.d.M. einen Erfolg durch die Unterstellung der I./KG.40 als Fernaufklärungs- und Kampfverband zur Unterstützung des U-Bootkrieges. Vergeblich forderte der Ob.d.L. die Rückgabe der Kampfgruppe an die Luftwaffe. Immerhin bewirkte er bei Hitler den Befehl zur Aufstellung des Stabes:
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Fliegerführer Atlantik war dem Luftflottenkommando 3 unterstellt und führte in enger Zusammenarbeit mit dem Marinegruppenkommando West und den F.d.U. dort den Aufgabenbereich der Seeflieger. Der neue Stab wurde am 15.3.1941 gebildet und hatte Vorbildfunktion für den Einsatz der Marineluftstreitkräfte auch in den anderen Kampfräumen.
[…]
Es verging kein Jahr, da waren die Verbände des Fliegerführer Atlantik durch Abgaben an andere Front-Abschnitte so geschrumpft, daß es schwer fiel, die gestellten Aufgaben noch zu erfüllen.
Die alliierten Studien kommen zu dem Schluss, dass ein kombinierter Einsatz von Luft-, Unterwasser- und Überwassereinheiten im Zeitraum 1940/41 bei einer Blockadeaktion die Lage für England mehr geschadet hätte, als die verzweifelten Versuche, über England die Luftüberlegenheit zu erringen.
Aber zurück zum Luftraum über dem Reich! Selbstverständlich waren die alliierten Luftangriffe gegen die deutsche Zivilbevölkerung nach heutigen Kriterien Kriegsverbrechen, nur wurden sie erst durch die mangelnde Luftkriegstrategie des Reichs schon von Beginn an ermöglicht.