1. Ob eine neue Verfassung zwingend notwendig ist, kann man diskutieren. Dass nach dem Wegfall der aussenpolitischen Sachzwänge zur Zeit des kalten Krieges zumindest eine Nachlegitimierung der von den Autoren des GG offen gelassenen Fragen (noch offen: direktdemokratische Elemente auf Bundesebene) vorgesehen war, was sich aus Artikel 146 GG i. V. m. Artikel 20 Abs. 2 ("Wahlen und Abstimmungen) und der Präambel a. F. ergibt, ist für mich evident.
2. Eben diese Diskussion scheuen die deutschen Politiker bislang, weil sie die weitere Verbannung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene auf keinen Fall vor dem ganzen Volk verhandeln wollen, bevor die europäische Einigung "in trockenen Tüchern" ist. Sie befürchteten eben, dass Volksabstimmungen in Deutschland ein grosses Hindernis für die abschliessenden Schritte zur europäischen Einigung sein könnten.