Der Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941 zählt zu den
Völkerrechtsverletzungen der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkrieges. Er beinhaltete die
Anweisung, sowjetische Politkommissare nicht als Kriegsgefangene anzusehen, sondern sie
ohne Verhandlung zu erschießen.
Der Befehl wurde kurz vor dem Unternehmen Barbarossa erlassen.
Nicht alle Befehlshaber - u.a. Erich von Manstein, damals Oberbefehlshaber des 56. Panzerkorps an der Ostfront -
hielten sich an den Befehl und meldeten ihren Vorgesetzten, dass sie den Befehl in ihrem Befehlsbereich nicht ausführen lassen.