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Thema: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

  1. #1
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    Standard Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ein sogenanntes "Paris-Hilton-Urteil" gefällt. Demnach haftet ein österreichisches Unternehmen für die Steuerschuld im Zusammenhang mit einem Honorar, das der Promi-Lady bezahlt wurde. Das berichtete die Wirtschaftskammer Oberösterreich am Mittwoch.







    Die Blondine sei von einem heimischen Unternehmen für die Vermarktung ihres Produktes engagiert worden. Der VwGH habe nun bestätigt, dass der österreichische Unternehmer die Einkommenssteuer für das Honorar einbehalten und an das Finanzamt hätte abführen müssen. Es habe ihn in letzter Konsequenz die Haftung für diese Steuerschuld von etwa 130.000 Euro getroffen.

    Man müsse sich aber nicht gleich Paris Hilton engagieren, um in eine solche Situation zu gelangen. Ähnliches könnte etwa auch einem Gastwirt passieren, der eine ausländische Musikgruppe oder als Unternehmer einen ausländischen Vortragenden, Berater, Künstler oder Aufsichtsrat mit einer Tätigkeit in Österreich beauftragt, warnte die Wirtschaftskammer.


    Deshalb sollten die steuerliche Rahmenbedingungen bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden, um nicht unerwünschte Haftungen für Steuern tragen zu müssen, so die Kammer. Sie will in einer Veranstaltung im Jänner interessierte Mitglieder über steuerliche Neuerungen informieren und Tipps bei Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern geben.

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    Hi, hi fällt mir nur ein!

  2. #2
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Ist in Deutschland nicht anders.

  3. #3
    Österreicher Benutzerbild von frodo
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Wie sollte sonst der Staat zu seinem Geld kommen. Recht geschieht ihnen.
    Das Gute hat allerdings eine leisere Stimme und wird nicht so leicht gehört.

    Schreiben heißt vor allem zu SPÜREN ... nicht zu DENKEN. Nur so entsteht wahrhaftiges Denken. (umananda)

  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Zitat Zitat von frodo Beitrag anzeigen
    Wie sollte sonst der Staat zu seinem Geld kommen. Recht geschieht ihnen.
    Es ist nicht dem Staat sein Geld, sondern das Geld des Auftragnehmers. Normalerweise hat der Staat darauf überhaupt keinen Anspruch. Schließlich arbeitet man ja nicht für den Staat sondern für sich selbst!

    Es geht allso eigentlich den Auftraggeber nichts an, ob der Auftragnehmer die angeblich dem Staat gehörenden Steuern zahlt.
    Da ist anscheinend irgendwie Ursache und Wirkung vertauscht!

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    Dort bin ich der Meinung, daß jeder seine angeblichen Steuern selber zahlen muß!
    Geändert von lupus_maximus (03.01.2010 um 08:25 Uhr)
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  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Zitat Zitat von frodo Beitrag anzeigen
    Wie sollte sonst der Staat zu seinem Geld kommen. Recht geschieht ihnen.
    es gibt regeln und gesetze. wie dumm muss ein unternehmer sein, wenn ihm diese regeln und gesetze in seinem lande nicht bewusst sind. oder - was hat dieser dummkopf für steuerberater? richard

  6. #6
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Steuern gehören natürlich immer am Wohnort des Steuerpflichtigen und nirgends sonst bezahlt. Das Urteil könnte noch lustig werden, wenn es zwischen Österreich und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

  7. #7
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Zitat Zitat von Agano Beitrag anzeigen
    es gibt regeln und gesetze. wie dumm muss ein unternehmer sein, wenn ihm diese regeln und gesetze in seinem lande nicht bewusst sind. oder - was hat dieser dummkopf für steuerberater? richard
    Die Steuerberater sind gewöhnlich nicht intelligenter als die Finanzbeamten!
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  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Zitat Zitat von Finrod Carnesîr Beitrag anzeigen
    Steuern gehören natürlich immer am Wohnort des Steuerpflichtigen und nirgends sonst bezahlt. Das Urteil könnte noch lustig werden, wenn es zwischen Österreich und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
    Es gibt zwischen den USA und Österreich ein [Links nur für registrierte Nutzer]. Nach dem was ich gelesen habe, ist der Steuerabzug zulässig.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es gibt zwischen den USA und Österreich ein [Links nur für registrierte Nutzer]. Nach dem was ich gelesen habe, ist der Steuerabzug zulässig.
    Hm, eigentlich werden Steuern doch dort bezahlt, wo man lebt und nicht dort, wo der Ertrag entstanden ist.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Verwaltungsgerichtshof fällte Paris-Hilton-Urteil

    Zitat Zitat von Finrod Carnesîr Beitrag anzeigen
    Hm, eigentlich werden Steuern doch dort bezahlt, wo man lebt und nicht dort, wo der Ertrag entstanden ist.
    Finrod Carnesir, so einfach ist das nicht. Staaten knüpfen ihre Besteuerung sowohl an die Anssäsigkeit einer Person (Wohnsitzlandprinzip) als auch an die wirtschaftlichen Vorgänge in ihrem Hoheitsgebiet (Quellenlandprinzip). Daraus entsteht ja erst die Problematik der Doppelbesteuerung.
    Der Staat hat also einen Steueranspruch auf das Einkommen einer in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Person und auch einen Steueranspruch auf die in seinem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte was eben Doppelbesteuerung zur Folge hat.

    Doppelbesteuerung hat diverse negative Auswirkungen, deswegen regeln Staaten in DBAs inwieweit und mit welchen Methoden sie von dem Steueranspruch, den sie auf Einkünfte im Hoheitsgebiet des jeweiligen anderen Staates zurücktreten, damit Doppelsbesteuerung vermieden wird.

    Die Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen sind

    - die Freistellungsmethode
    Die erzielten Einkünfte werden bei der Steuererhebung nicht berücksichtigt.

    - die Anrechnungsmethode
    Die an den anderen Staat gezahlten Steuern werden mit der Steuerschuld des Staates vverrechnet. Beispiel: Eine Person hat an einen anderen Staat 250€ Einkommenssteuer gezahlt, die Einkommenssteuerschuld in seinem Staat (nach Welteinkommensprinzip ermittelt) beträgt 500€. Er zahlt einen Steuerrest von 250€. Es ist aber zu beachten das die Methode an die Steuerart nicht aber an die Steuerhöhe gebunden ist. Sollte die Person bereits 300€ Steuern gezahlt haben, die Steuerschuld in seinem Staat nur 250€ betragen, so erhält er nicht 50€ zurück.
    In Deutschland gibt es die Möglichkeit durch den Wechsel zur nächsten Methode, diesen Nachteil auszugleichen.

    - die Abzugsmethode
    Bei der Abzugsmethode werden bei der Steuerberechnung die bereits gezahlten Steuern von den erzielten Einkünften abgezogen und die Steuerschuld auf Basis dieser bereinigten Einkünfte ermittelt.

    Kleiner Hinweis für Las Vegas-Reisende:
    Im Gegensatz zu Deutschland sind in den USA Gewinne aus Glücksspielen einkommenssteuerpflichtig. Bei Gewinnen über 5000$ behalten die Casinos in den USA den Steueranteil ein. Dies kann man als Deutscher ermeiden, in dem man bei der amerikanischen Steuerbehörde eine spezielle Steuernummer beantragt und die entsprechende Bescheinigung bei der Auszahlung vorlegt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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