Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertet die bisherige Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
Jahrelang hat die deutsche Bundesregierung nichts in dieser Sache unternommen. Trotz Aufforderung des Verfassungsgerichts ließ die vormalige Justizministerin Zypries die Sache in der Schublade verstauben. Jetzt muss die neue Regierung auf einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofes reagieren.
Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot - so das Gericht. Jetzt liegt es an der Politik, die Gleichbehandlung umzusetzen. Wahrscheinlich dauert es Jahre.