Die Schubhaft soll wirkungsvoller angewendet werden, weil sich in der Praxis derzeit zeigt, dass sich Asylwerber ihrem Verfahren, wenn die Chancen schlecht stehen, entziehen und untertauchen.
Personen, die über andere EU-Länder zu uns kommen, wird nur noch eine Beschwerdefrist von einer Woche eingeräumt, bevor sie zurückgeschickt werden. In dieser Zeit müssen sie sich in einem begrenzten Gebiet aufhalten, oder sie kommen in Schubhaft.
Gegen straffällige Asylwerber wird sofort ein Ausweisungsverfahren eingeleitet, wenn der Betreffende einer vorsätzlichen Tat verdächtigt wird und der Staatsanwalt Anklage erhoben hat bzw. wenn bereits U-Haft verhängt worden ist.
Eine rechtskräftige Verurteilung bei schweren Delikten kann zu Aberkennung des Asylstatus führen.
Folgeanträge zur Verschleppung von Asylverfahren werden erschwert, die Abschiebung dadurch erleichtert.
Fremde, die sich ein Aufenthaltsrecht erschlichen haben und so Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen, kommen vor Gericht.
DNA-Analysen sollen als Nachweis für behauptete Verwandtschaftsverhältnisse herangezogen werden. Radiologische Tests sollen der Feststellung des wahren Alters dienen.