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Thema: Karlsruhe: Auslieferung in Folterländer erlaubt

  1. #11
    Rosenpflücker
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    also primär ist es erstmal unwichtig, ob jemand in seinem herkunftsland gefoltert wird oder mit der todesstrafe rechnen muss.

    prinzipiell hat ja ein terrorist, der aus politischen gründen bombenanschläge verübt, bei uns das recht auf asyl.
    das dieser person dann in seinem herkunftsland entsprechendes droht, entspricht eben oft der rechtsauffassung in diesen ländern. nicht vergleichbar mit denen unseres landes.
    trotzdem sollen wir diese person erstmal aufnehmen ?
    und erst abschieben wenn er denn mal straffällig wird. wenn überhaupt...

    um das ganze auf einen nenner zu bringen:
    unser asylrecht gehört schleunigst geändert. die änderungen in der vergangenheit dienten zur beruhigung der wähler, weil die ja schon zu massen zu rechten parteien liefen. änderten aber im grunde nichts an der tatsache, das das asylrecht in der brd missbraucht wird !

    -
    .

    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
    Der Gott, der Eisen wachsen ließ,
    der wollte keine Knechte,
    drum gab er Säbel, Schwert und Spieß
    dem Mann in seine Rechte,
    drum gab er ihm den kühnen Mut,
    den Zorn der freien Rede,
    dass er bestände bis aufs Blut,
    bis in den Tod die Fehde.


    e.-m. arndt, deutscher national-dichter


  2. #12
    Rosenpflücker
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    ...und was ernst zündel betrifft.

    hier ging es mir darum, den moralischen anspruch unseres asylrechtes zu demontieren.
    es wird ja immer damit begründet "ich wäre ja auch froh, in einem anderen land asyl zu bekommen...bla bla bla schwall schwall...".
    dem ist aber nicht so. politisch verfolgte deutsche, die es ja zweifellos gibt, bekommen im ausland kein asyl !
    ausnahme:
    syrien

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    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
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  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von aphaean
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    Weil die Bundesrepublik weiterhin ein rechtsstaatlich geprägtes Gerichtsverfahren garantiert. Sollten sich die sog. "politisch Verfolgten" tatsächlich als Gefahr für die Prinzipien der Verfassung herausstellen, dann muß ihre Familie auch nicht für die Kosten der Kugel aufkommen, die sie hinrichtet. Noch verschwinden diese Personen unter nebulösen Umständen, um dann in einem unmakiertem Grab verscharrt zu werden. Meines Wissens sind unsere Haftanstalten auch nicht mit mittelalterlichen Folterkammern zu vergleichen und unsere Richter nicht Schergen der jeweiligen Regierungspartei.

  4. #14
    Rosenpflücker
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    Original von aphaean
    ...Meines Wissens sind unsere Haftanstalten auch nicht mit mittelalterlichen Folterkammern zu vergleichen und unsere Richter nicht Schergen der jeweiligen Regierungspartei.
    klar ! bei uns werden die gefangenen im gefängnis-tv mit "gute zeiten, schlechte zeiten" gequält !

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    der gott der eisen wachsen ließ, der wollte keine knechte.
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    der wollte keine Knechte,
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    dem Mann in seine Rechte,
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    den Zorn der freien Rede,
    dass er bestände bis aufs Blut,
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  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von aphaean
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    Obwohl der reinste Zynismus "Big Brother" Staffel Nummer 12343,3 wäre. Die einen wollen in die Sardinenbüchse - die anderen wollen wieder raus. Aber ich glaube, das ist den Genfer Konventionen zuwider.

    ciao
    anna

  6. #16
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    Indien ist ein Demokratie und auch in Köln hat man gefangene totgetreten. Verdächtige in Entführungsfall wurde mit Folter gedroht.
    Also ist Deutschland ein Folterland.
    Von Folterland zu Folterland auszuliefern macht kein Unterschied, oder ?

  7. #17
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    Wenn wir nicht endlich in der Lage sind, Typen wie Mehmet oder Kaplan ohne große Bürokratie auszuweisen, dann wird es nicht mehr lange dauern bis wir selbst zu einem Folterland werden.

    Wer unser Gastrecht missbraucht, der muss gehen (und seine Sippe gleich mit).
    Um die schwächeren Glieder der Gemeinschaft davor zu schützen, von unzähligen Geiern aufgefressen zu werden, war es notwendig, dass es ein Raubtier gab, das stärker als die übrigen war und das den Auftrag hatte, jene niederzuhalten. (J.S. Mill: On Liberty)

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