Wenn man gute Argumente hat,mußt Du nicht zu "Arsch" oder dgl greifen.Dein Gegenüber wird sagen, dass dir die Argumente ausgegangen sind. Das muß man sich nicht antun. Aber eins ist ganz sicher: unser oberstes Verfassungsgericht läßt auch" unbewiesene" Werturteile zu ,sodass der Bürger nicht rechnen muß, dass er wegen eines Werturteils strafrechtlich belangt wird,was gut so ist.